Home ratgeber Muss ich das Gehalt in einer Stellenanze...

Muss ich das Gehalt in einer Stellenanzeige angeben?

Jetzt teilen!

In Deutschland gibt es derzeit keine generelle gesetzliche Verpflichtung, das Gehalt in Stellenanzeigen anzugeben. Allerdings ändert sich die Rechtslage durch die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz, die bis 2026 umgesetzt werden muss.

Trotz fehlender Pflicht bringt Gehaltstransparenz bereits heute erhebliche Vorteile für kleine Unternehmen: höhere Bewerbungsqualität, Zeitersparnis im Recruiting und bessere Wettbewerbsfähigkeit bei der Talentgewinnung.

Bin ich gesetzlich verpflichtet, das Gehalt in der Stellenanzeige anzugeben?

Aktuell besteht in Deutschland keine gesetzliche Pflicht, Gehaltsinformationen in Stellenanzeigen zu veröffentlichen. Sie können Ihre Stellen also weiterhin ohne Gehaltsangaben ausschreiben, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.

Das wird sich jedoch in den kommenden Jahren ändern. Die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz aus dem Jahr 2023 muss bis Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Diese Richtlinie verpflichtet Arbeitgeber dazu, bereits in Stellenausschreibungen das Anfangsgehalt oder eine Gehaltsspanne anzugeben.

Die genauen Details der deutschen Umsetzung stehen noch nicht fest. Die Grundstruktur der Richtlinie ist jedoch bereits klar – und sie gilt nicht für alle Unternehmen gleich. Dennoch sollten Sie sich schon jetzt auf diese Entwicklung vorbereiten.

Einige Bundesländer haben bereits eigene Initiativen gestartet. Baden-Württemberg führte beispielsweise 2023 eine freiwillige Selbstverpflichtung für Landesbehörden ein, Gehaltsangaben in Stellenanzeigen zu veröffentlichen. Diese Entwicklungen zeigen den klaren Trend in Richtung Gehaltstransparenz.

Wen betrifft die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz – und ab wann?

Die Pflichten kommen – aber nicht für alle gleichzeitig. Die EU-Richtlinie 2023/970 zur Lohntransparenz unterscheidet klar nach Unternehmensgröße. Für Arbeitgeber bedeutet das: Je nach Anzahl Ihrer Beschäftigten gelten unterschiedliche Anforderungen und Fristen. Hier der Überblick.

  • Unter 100 Beschäftigte: Vorerst von den Berichtspflichten ausgenommen – die Pflicht zur Gehaltsangabe in Stellenanzeigen gilt jedoch auch für kleine Unternehmen.
  • 100 bis 249 Beschäftigte: Berichtspflicht über das geschlechtsspezifische Entgeltgefälle, erster Bericht bis Juni 2031.
  • Ab 250 Beschäftigte: Vollständige Berichtspflicht, erster Bericht bis Juni 2027.

Zusätzlich gilt: Liegt der nachgewiesene Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern bei mehr als 5 Prozent, sind Arbeitgeber verpflichtet, eine gemeinsame Entgeltbewertung durchzuführen. Die genaue deutsche Umsetzung steht noch aus – die Grundstruktur der Richtlinie ist aber bereits verbindlich festgelegt. Wer jetzt handelt, ist 2026 auf der sicheren Seite.

Was die EU-Richtlinie noch ändert: Auskunftsrecht und Gehaltsabfrage

Die Lohntransparenzrichtlinie betrifft nicht nur Stellenanzeigen – sie verändert auch interne Prozesse in Ihrem Unternehmen. Zwei Aspekte sind für HR-Verantwortliche besonders relevant.

Auskunftsrecht Ihrer Beschäftigten

Künftig haben alle Mitarbeitenden das Recht, Informationen über ihr eigenes Gehalt sowie das durchschnittliche Entgelt vergleichbarer Tätigkeiten einzusehen – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Arbeitgeber müssen diese Auskunft innerhalb von zwei Monaten erteilen. Das bedeutet: Transparente, dokumentierte Gehaltsstrukturen sind keine Kür mehr, sondern Pflicht.

Prüfen Sie daher jetzt, ob Ihre internen Vergütungsdaten sauber erfasst und nachvollziehbar begründet sind. Unklare oder willkürlich wirkende Gehaltsunterschiede können künftig rechtlich angreifbar sein.

Gehaltsabfrage im Vorstellungsgespräch wird verboten

Die Frage nach dem bisherigen Gehalt von Bewerbenden wird künftig nicht mehr zulässig sein. Arbeitgeber dürfen Talente also nicht mehr danach fragen, was sie zuletzt verdient haben – um so die Verhandlungsposition zu ihren Gunsten zu nutzen. Das Ziel: Bestehende Lohnungleichheiten sollen nicht von Job zu Job weitergegeben werden.

Schulen Sie Ihre Führungskräfte und Recruiting-Verantwortlichen rechtzeitig darin, Gehaltsgespräche ohne diese Frage zu führen. Wer das jetzt etabliert, vermeidet später Compliance-Risiken.

Warum sollte ich trotzdem das Gehalt in der Stellenanzeige angeben?

Gehaltstransparenz bringt Ihnen als kleinem Unternehmen konkrete Wettbewerbsvorteile, auch ohne gesetzliche Verpflichtung. Sie erhalten qualifiziertere Bewerbungen und sparen Zeit im Recruiting-Prozess, da sich nur Talente bewerben, deren Gehaltsvorstellungen zu Ihrem Budget passen.

Die Vorteile im Detail:

  • Höhere Bewerbungsqualität: Talente mit unrealistischen Gehaltsvorstellungen bewerben sich erst gar nicht.
  • Zeitersparnis: Weniger Gespräche scheitern an unterschiedlichen Gehaltsvorstellungen.
  • Bessere Ansprache von Talenten: Transparenz schafft von Beginn an Vertrauen.
  • Wettbewerbsvorteile: Sie heben sich von Unternehmen ohne Gehaltsangaben ab.

Besonders für kleine Unternehmen ist dieser Ansatz wertvoll. Sie können nicht mit den Gehältern großer Konzerne konkurrieren, aber durch Transparenz zeigen Sie, dass Sie faire Arbeitgeber sind. Das wirkt auf viele Talente attraktiver als Unternehmen, die ihre Vergütung verschleiern.

Studien zeigen außerdem: Stellenanzeigen mit Gehaltsangaben erhalten durchschnittlich mehr Aufmerksamkeit und Bewerbungen. Talente investieren eher Zeit in eine Bewerbung, wenn sie wissen, was sie erwartet.

Eine häufige Sorge: Bin ich an die Zahl in der Anzeige gebunden? Nein. In Deutschland gilt Vertragsfreiheit – das finale Gehalt wird im Arbeitsvertrag vereinbart. Die Angabe in der Stellenanzeige ist ein Signal, kein Versprechen. Allerdings: Weicht Ihr tatsächliches Angebot stark von der Anzeige ab, beschädigt das das Vertrauen der Bewerbenden – und Ihren Ruf als Arbeitgeber. Ehrlichkeit ist also nicht nur die ethisch richtige, sondern auch die strategisch klügere Wahl.

Wie gebe ich das Gehalt richtig in der Stellenanzeige an?

Verwenden Sie am besten Gehaltsspannen statt Festgehälter und geben Sie immer Bruttobeträge an. Eine Spanne von 10 bis 20 Prozent zwischen Minimum und Maximum ist optimal und lässt Raum für Verhandlungen je nach Qualifikation und Erfahrung der Talente.

So formulieren Sie Gehaltsangaben professionell:

Gehaltsspannen verwenden:

  • „Jahresgehalt: 45.000–55.000 Euro brutto”
  • „Vergütung: 3.500–4.200 Euro brutto monatlich”
  • „Einstiegsgehalt ab 38.000 Euro brutto jährlich”

Zusatzleistungen einbeziehen:

  • „Grundgehalt plus 13. Monatsgehalt und Urlaubsgeld”
  • „Inklusive Firmenwagen zur Privatnutzung”
  • „Plus betriebliche Altersvorsorge und Gesundheitsbonus”

Verschiedene Vergütungsmodelle transparent kommunizieren:

  • Bei Provisionsmodellen: „Fixgehalt 2.800 Euro plus leistungsbezogene Provision”
  • Bei Teilzeit: „Bei Vollzeit entspricht dies 42.000 Euro brutto jährlich”
  • Bei Stundenlohn: „18–22 Euro pro Stunde je nach Qualifikation”

Vermeiden Sie unklare Formulierungen wie „attraktive Vergütung” oder „marktübliches Gehalt”. Diese Phrasen wirken ausweichend und schrecken transparenzsuchende Talente ab. Heute kosten sie Sie gute Bewerbungen – ab 2026 können sie auch rechtlich zum Problem werden: Die EU-Richtlinie schreibt konkrete Gehaltsangaben vor, und Formulierungen wie „leistungsgerechte Vergütung” oder „je nach Qualifikation” ohne Zahlenangabe werden den gesetzlichen Anforderungen nicht mehr genügen. Setzen Sie daher lieber jetzt auf klare Spannen – das schützt Sie rechtlich und überzeugt Talente.

Was mache ich, wenn ich mir beim Gehalt noch unsicher bin?

Führen Sie eine Marktanalyse durch und definieren Sie eine realistische Gehaltsspanne, auch wenn Sie sich noch nicht auf einen exakten Betrag festlegen möchten. Nutzen Sie Formulierungen, die Verhandlungsspielraum signalisieren, ohne unverbindlich zu wirken.

Praktische Schritte zur Gehaltsfindung:

Marktanalyse durchführen:

  • Prüfen Sie Gehaltsportale wie StepStone oder XING für vergleichbare Positionen.
  • Schauen Sie sich Konkurrenzanzeigen in Ihrer Region und Branche an.
  • Berücksichtigen Sie Ihre Unternehmensgröße und verfügbare Benefits.

Flexible Formulierungen verwenden:

  • „Gehalt nach Qualifikation und Erfahrung: 40.000–50.000 Euro brutto”
  • „Vergütung richtet sich nach Ihren Kenntnissen: ab 3.200 Euro brutto monatlich”
  • „Attraktives Gehaltspaket zwischen 45.000 und 60.000 Euro je nach Profil”

Verhandlungsspielraum kommunizieren:

  • Machen Sie deutlich, dass Qualifikation und Erfahrung das finale Gehalt beeinflussen.
  • Erwähnen Sie mögliche Gehaltserhöhungen nach der Probezeit.
  • Weisen Sie auf zusätzliche Benefits hin, die den Gesamtwert steigern.

Falls Sie wirklich noch keine Vorstellung haben, investieren Sie die Zeit in eine gründliche Recherche. Ein unrealistisches Gehalt schadet Ihrem Recruiting mehr als gar keine Angabe. Lieber eine ehrliche, marktgerechte Spanne als später enttäuschte Talente.

Moderne Recruiting-Tools können Sie bei der optimalen Gestaltung Ihrer Stellenanzeigen unterstützen. Passive Sourcing hilft Ihnen dabei, auch Talente zu erreichen, die nicht aktiv nach neuen Stellen suchen und den Überblick zu behalten.

So bereiten Sie Ihr Unternehmen jetzt auf die Gehaltstransparenzpflicht vor

2026 kommt schneller als gedacht. Wer jetzt die richtigen Schritte einleitet, vermeidet nicht nur rechtliche Risiken – sondern gewinnt schon heute bessere Talente. Hier sind die wichtigsten Maßnahmen, mit denen Sie sich systematisch vorbereiten.

  • Gehaltsbänder dokumentieren: Überprüfen Sie für alle Positionen in Ihrem Unternehmen die bestehenden Vergütungsstrukturen und halten Sie diese schriftlich fest. Nur wer seine eigenen Gehaltsbänder kennt, kann sie glaubwürdig kommunizieren.
  • Stellenanzeigen überarbeiten: Prüfen Sie bestehende Ausschreibungen auf vage Formulierungen wie „attraktives Paket” oder „leistungsgerecht” und ersetzen Sie diese durch konkrete Gehaltsspannen. Das verbessert sofort Ihre Bewerbungsqualität – und macht Sie fit für 2026.
  • Interne Gehaltsstrukturen analysieren: Prüfen Sie, ob bei vergleichbaren Tätigkeiten ein geschlechtsspezifisches Entgeltgefälle besteht. Liegt die Abweichung bei mehr als 5 Prozent, besteht Handlungsbedarf – eine gemeinsame Entgeltbewertung wird dann Pflicht.
  • Führungskräfte einbinden: Vergütungskommunikation ist Führungsaufgabe. Schulen Sie Ihre Führungskräfte darin, Gehaltsgespräche transparent und konsistent zu führen – ohne nach dem bisherigen Gehalt zu fragen.
  • Stellenanzeigen und Berufsbezeichnungen prüfen: Achten Sie auf geschlechtsneutrale Formulierungen in Ihren Ausschreibungen. Das ist nicht nur eine Frage der Fairness, sondern wird durch die EU-Richtlinie zunehmend auch rechtlich relevant.

Wer jetzt anfängt, hat 2026 keinen Stress – und gewinnt schon heute bessere Talente.

Gehaltstransparenz ist längst kein Nice-to-have mehr, sondern wird zum Standard im modernen Recruiting. Mit XING können Sie bereits heute von den Vorteilen transparenter Stellenanzeigen profitieren und sich optimal auf die kommenden gesetzlichen Änderungen vorbereiten.