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Was bedeutet “m/w/d” in Stellenanzeigen für das AGG?

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Die Abkürzung „m/w/d“ begegnet Ihnen in praktisch jeder modernen Stellenanzeige. Dahinter steckt mehr als nur eine Formalität: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) macht diese Kennzeichnung zur rechtlichen Pflicht. Für kleine Unternehmen bedeutet das nicht nur Rechtskonformität, sondern auch die Chance, sich als attraktiver und moderner Arbeitgeber zu positionieren.

Wer gegen diese Vorgaben verstößt, riskiert teure Abmahnungen und Schadensersatzforderungen. Gleichzeitig verpassen Unternehmen ohne geschlechterneutrale Stellenausschreibungen wertvolle Talente, die sich durch diskriminierende Formulierungen abgeschreckt fühlen.

Was bedeutet die Abkürzung m/w/d in Stellenanzeigen?

Die Buchstaben stehen für „männlich/weiblich/divers“ und kennzeichnen, dass sich Menschen aller Geschlechter auf die ausgeschriebene Position bewerben können. Diese Formulierung wurde 2018 nach der Einführung des dritten Geschlechts im deutschen Personenstandsrecht zum Standard.

Vor 2018 war die Kennzeichnung „m/w“ üblich, die nur männliche und weibliche Bewerberinnen und Bewerber ansprach. Mit der rechtlichen Anerkennung diverser Geschlechtsidentitäten erweiterte sich diese Anforderung. Unternehmen müssen seitdem ausdrücklich deutlich machen, dass alle Menschen willkommen sind.

Alternative Formulierungen wie „alle Geschlechter“ oder „unabhängig vom Geschlecht“ erfüllen denselben Zweck. Wichtig ist die eindeutige Botschaft: Die Stelle steht allen offen – unabhängig von der Geschlechtsidentität.

Wie das AGG rechtssichere Stellenanzeigen vorschreibt

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet jede Form der Diskriminierung im Arbeitsleben. Stellenanzeigen dürfen niemanden aufgrund von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung oder sexueller Orientierung benachteiligen.

Konkret bedeutet das für Ihre Stellenausschreibungen: Verwenden Sie geschlechterneutrale Berufsbezeichnungen oder ergänzen Sie diese um „m/w/d“. Formulierungen wie „Wir suchen einen Verkäufer“ sind rechtlich problematisch. Besser: „Wir suchen eine Verkaufskraft (m/w/d)“ oder „Verkäuferin/Verkäufer gesucht“.

Das AGG gilt auch für andere Bereiche der Stellenanzeige. Anforderungen müssen sachlich begründet sein. „Junges Team sucht Verstärkung“ kann als Altersdiskriminierung ausgelegt werden. Formulieren Sie stattdessen: „Dynamisches Team sucht Verstärkung“ oder beschreiben Sie konkret, welche Eigenschaften Sie schätzen.

Bei Verstößen drohen Schadensersatzforderungen von bis zu drei Monatsgehältern. Betroffene können auch dann klagen, wenn sie sich nur pro forma beworben haben. Das macht rechtskonforme Formulierungen zur Pflicht, nicht zur Option.

Warum m/w/d für kleine Unternehmen besonders wichtig ist

Kleine Unternehmen stehen im Wettbewerb um Talente oft hinten an. Umso wichtiger ist es, durch professionelle und inklusive Stellenanzeigen zu überzeugen. Die korrekte Verwendung von „m/w/d“ signalisiert Modernität und Wertschätzung.

Rechtliche Risiken treffen kleinere Betriebe besonders hart. Eine Schadensersatzforderung von 10.000 Euro kann für ein Unternehmen mit 20 Mitarbeitenden existenzbedrohend sein. Große Konzerne verkraften solche Kosten leichter.

Gleichzeitig eröffnet geschlechterneutrale Personalsuche neue Talentquellen. Studien zeigen: Frauen bewerben sich seltener auf Stellen mit männlich formulierten Ausschreibungen. Durch inklusive Sprache erreichen Sie automatisch mehr qualifizierte Personen.

Für das Employer Branding zahlt sich diese Aufmerksamkeit aus. Moderne Fachkräfte erwarten von Arbeitgebern eine zeitgemäße Haltung zu Vielfalt und Gleichberechtigung. Wer hier nachlässig agiert, wirkt schnell veraltet und unattraktiv.

Häufige Fehler bei der Umsetzung von m/w/d vermeiden

Der häufigste Fehler: Die Abkürzung wird nur an den Jobtitel angehängt, während der Rest der Anzeige weiterhin diskriminierend formuliert ist. „Verkäufer (m/w/d) für unser junges Team gesucht“ kombiniert korrekte Geschlechterinklusion mit potenziell problematischer Altersdiskriminierung.

Achten Sie auf die Platzierung der Kennzeichnung. „m/w/d“ gehört direkt hinter die Berufsbezeichnung, nicht ans Ende der Anzeige. Falsch: „Wir suchen einen Projektmanager. Bewerbungen von m/w/d willkommen.“ Richtig: „Projektmanager (m/w/d) gesucht.“

Vorsicht bei Vertretungen und befristeten Positionen. Auch hier gilt die Kennzeichnungspflicht. „Vertretung für Frau Müller gesucht“ ist rechtlich bedenklich, selbst wenn die zu vertretende Person weiblich ist.

Überprüfen Sie auch Ihre Anforderungsprofile. Formulierungen wie „belastbar“ oder „durchsetzungsstark“ gelten als neutral. Problematisch werden sie erst in Kombination mit geschlechtsspezifischen Zuschreibungen. „Wir suchen eine fürsorgliche Pflegekraft“ bedient Klischees und kann diskriminierend wirken.

Ein weiterer Stolperstein: Bildmaterial und Beispiele in der Stellenanzeige. Zeigen Sie ausschließlich männliche Mitarbeitende in technischen Berufen, konterkariert das Ihre geschlechterneutrale Ausschreibung. Achten Sie auf eine ausgewogene Darstellung oder verwenden Sie neutrale Symbolbilder.

Mit XING Stellenanzeigen erhalten Sie nicht nur maximale Reichweite für Ihre Ausschreibungen, sondern auch Unterstützung bei der rechtssicheren Formulierung. Die Plattform hilft dabei, alle relevanten Zielgruppen zu erreichen und gleichzeitig rechtliche Fallstricke zu vermeiden.