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Welche Kontaktdaten sind in Stellenanzeigen verpflichtend?

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Bei Stellenanzeigen sind bestimmte Pflichtangaben gesetzlich vorgeschrieben. Nach dem Telemediengesetz müssen Sie mindestens Ihren Firmennamen, eine vollständige Geschäftsadresse und eine direkte Kontaktmöglichkeit angeben. Diese Informationen schützen Sie vor Abmahnungen und schaffen Vertrauen bei Bewerbenden. Zusätzlich gibt es optionale Kontaktdaten, die Ihre Stellenanzeige professioneller wirken lassen und mehr qualifizierte Bewerbungen generieren können.

Welche Kontaktdaten müssen rechtlich in jeder Stellenanzeige stehen?

Das Telemediengesetz schreibt drei Mindestangaben für jede Stellenanzeige vor: den vollständigen Firmennamen, eine ladungsfähige Geschäftsadresse und eine direkte Kontaktmöglichkeit. Diese Pflichtangaben gelten für alle Stellenanzeigen, unabhängig von der Plattform oder dem Veröffentlichungsort.

Ihr Firmenname muss exakt so angegeben werden, wie er im Handelsregister eingetragen ist. Bei einer GmbH gehört die Rechtsform zwingend dazu. Die Geschäftsadresse muss vollständig sein – also Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Eine Postfachadresse reicht nicht aus.

Als Kontaktmöglichkeit können Sie zwischen verschiedenen Optionen wählen:

  • eine geschäftliche E-Mail-Adresse
  • eine Telefonnummer während der Geschäftszeiten
  • ein Kontaktformular auf Ihrer Website
  • eine Kombination aus mehreren Kontaktoptionen

Wichtig ist, dass Interessierte Sie tatsächlich erreichen können. Eine E-Mail-Adresse, die nicht regelmäßig abgerufen wird, erfüllt die rechtlichen Anforderungen nicht.

Bei Personengesellschaften müssen Sie zusätzlich die Namen aller geschäftsführenden Gesellschafter·innen angeben. Das kann bei größeren Partnerschaften schnell unübersichtlich werden – ein Grund mehr, diese Informationen kompakt und strukturiert zu präsentieren.

Was passiert, wenn Kontaktdaten in Stellenanzeigen fehlen?

Fehlende Kontaktdaten in Stellenanzeigen können zu kostspieligen Abmahnungen führen. Konkurrenten oder spezialisierte Anwaltskanzleien überwachen systematisch Stellenportale und verschicken Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Telemediengesetz. Die Kosten liegen meist zwischen 500 und 1.500 Euro pro Abmahnung.

Die häufigsten Verstöße betreffen unvollständige Firmenangaben. Wenn Sie beispielsweise nur „Schmidt GmbH” schreiben, aber der eingetragene Name „Schmidt Personaldienstleistungen GmbH” lautet, ist das bereits abmahnfähig. Auch Postfachadressen statt Geschäftsadressen führen regelmäßig zu Problemen.

Besonders tückisch sind veraltete Kontaktdaten. Wenn Sie umgezogen sind oder die angegebene E-Mail-Adresse nicht mehr existiert, erfüllen Sie die Impressumspflicht nicht mehr. Das kann auch dann passieren, wenn Mitarbeitende das Unternehmen verlassen und deren E-Mail-Adresse in der Stellenanzeige steht.

Neben den direkten Abmahnkosten entstehen weitere Probleme:

  • Zeitaufwand für die rechtliche Auseinandersetzung
  • mögliche Folgeabmahnungen bei wiederholten Verstößen
  • Imageschäden durch öffentliche Rechtsstreitigkeiten
  • entgangene Bewerbungen durch unklare Kontaktdaten

Für kleine Unternehmen können diese Kosten erheblich ins Gewicht fallen. Eine sorgfältige Prüfung aller Stellenanzeigen vor der Veröffentlichung spart Ihnen diese Probleme.

Wie unterscheiden sich die Anforderungen bei verschiedenen Stellenportalen?

Jedes Stellenportal hat eigene Vorgaben zusätzlich zu den gesetzlichen Mindestanforderungen. Während die rechtlichen Pflichtangaben überall gelten, unterscheiden sich die technischen Anforderungen und zusätzlichen Felder erheblich zwischen den Plattformen.

Große Jobbörsen wie StepStone oder Indeed verlangen oft separate Eingabefelder für Firmenname, Ansprechperson und Kontaktdaten. XING beispielsweise übernimmt automatisch das Logo Ihres Unternehmensprofils und ermöglicht es, eine konkrete Ansprechperson zu nennen, damit sich Interessierte direkt via XING an Sie wenden können.

Spezialisierte Portale haben häufig branchenspezifische Anforderungen:

  • medizinische Portale fordern oft die Angabe der Praxisadresse
  • Handwerkerportale erwarten Informationen zur Betriebsstätte
  • IT-Jobbörsen verlangen teilweise Details zum Entwicklungsstandort

Bei der Ausspielung auf mehreren Portalen gleichzeitig – wie es moderne Recruiting-Plattformen anbieten – müssen alle unterschiedlichen Anforderungen erfüllt werden. XING Stellenanzeigen löst das durch automatische Anpassung an die Vorgaben der über 200 Partner-Jobbörsen und Social-Media-Kanäle.

Ein praktischer Tipp: Erstellen Sie eine Vorlage mit allen möglichen Kontaktdaten, die Sie je nach Portal anpassen können. So vermeiden Sie Fehler und sparen Zeit bei der Erstellung neuer Stellenanzeigen.

Welche Kontaktdaten sollten Sie zusätzlich freiwillig angeben?

Zusätzliche Kontaktdaten schaffen Vertrauen und Professionalität, auch wenn sie rechtlich nicht vorgeschrieben sind. Eine konkrete Ansprechperson mit Namen und direkter Durchwahl signalisiert Bewerbenden, dass sie ernst genommen werden und nicht in einem anonymen Bewerbungsverfahren verschwinden.

Empfehlenswerte zusätzliche Angaben sind:

  • Name und Position der Ansprechperson
  • direkte Telefonnummer oder Durchwahl
  • separate E-Mail-Adresse für Bewerbungen
  • Link zur Unternehmenswebsite
  • Social-Media-Profile des Unternehmens

Bei der Angabe persönlicher Kontaktdaten sollten Sie den Datenschutz beachten. Verwenden Sie geschäftliche E-Mail-Adressen und Telefonnummern. Private Kontaktdaten haben in Stellenanzeigen nichts zu suchen.

Besonders wirkungsvoll ist die Kombination verschiedener Kontaktmöglichkeiten. Manche Bewerbende bevorzugen E-Mail, andere greifen lieber zum Telefon. Wenn Sie beide Optionen anbieten, erreichen Sie mehr potenzielle Talente.

Links zu sozialen Netzwerken geben Bewerbenden die Möglichkeit, mehr über Ihr Unternehmen zu erfahren. Das kann die Bewerbungsqualität verbessern, weil sich nur Interessierte bewerben, die wirklich zu Ihrem Unternehmen passen.

Achten Sie darauf, dass alle angegebenen Kontaktdaten aktuell sind und regelmäßig überprüft werden. Nichts ist frustrierender für Bewerbende als nicht erreichbare Ansprechpersonen oder nicht funktionierende E-Mail-Adressen.

Die richtige Balance zwischen rechtlicher Sicherheit und bewerberfreundlicher Kommunikation macht den Unterschied. Mit vollständigen Pflichtangaben vermeiden Sie Abmahnungen, während zusätzliche Kontaktinformationen mehr qualifizierte Bewerbungen generieren. Moderne Stellenanzeigen helfen Ihnen dabei, alle Kontaktdaten zentral zu verwalten und automatisch in Ihre Stellenanzeigen zu übernehmen.

XING unterstützt Sie mit intelligenten Lösungen dabei, rechtskonforme Stellenanzeigen zu erstellen, die gleichzeitig professionell und ansprechend wirken. So können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren: die besten Talente für Ihr Unternehmen zu finden.