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Welche Angaben sind bei befristeten Stellen Pflicht?

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Bei befristeten Stellen müssen Sie in der Stellenausschreibung zwingend die Befristungsdauer und den Befristungsgrund angeben. Diese Pflichtangaben ergeben sich aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) und dienen dem Schutz von Arbeitnehmenden. Fehlen diese Informationen, riskieren Sie rechtliche Konsequenzen und können die Befristung unter Umständen nicht durchsetzen.

Was sind befristete Stellen und warum gibt es rechtliche Vorgaben?

Befristete Arbeitsverträge sind Beschäftigungsverhältnisse mit einem festgelegten Enddatum oder einem bestimmten Zweck. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) regelt diese Verträge, um Arbeitnehmende vor willkürlichen Befristungen zu schützen und Rechtssicherheit für beide Seiten zu schaffen.

Das TzBfG unterscheidet zwischen zwei Arten von Befristungen: der sachgrundlosen Befristung und der sachgrundbasierten Befristung. Sachgrundlose Befristungen sind nur unter strengen Voraussetzungen möglich – maximal zwei Jahre bei Neueinstellungen oder bis zu vier Jahre bei Existenzgründungen.

Sachgrundbasierte Befristungen erfordern einen objektiven Grund wie Vertretung, Projektarbeit oder saisonale Schwankungen. Diese rechtlichen Vorgaben verhindern, dass Arbeitgeber die Befristung als Dauerlösung missbrauchen und Arbeitnehmende in unsichere Beschäftigungsverhältnisse drängen.

Für Sie als Arbeitgeber bedeutet das: Transparenz von Anfang an schützt vor späteren rechtlichen Problemen und schafft Vertrauen bei potenziellen Bewerbenden.

Welche Angaben müssen bei befristeten Stellen in der Stellenausschreibung stehen?

In Ihrer Stellenausschreibung für befristete Positionen müssen Sie Befristungsdauer, Befristungsgrund und Vertragsbeginn klar benennen. Diese Pflichtangaben in der Stellenanzeige sind nicht verhandelbar und müssen bereits in der Ausschreibung erscheinen.

Konkret gehören folgende Informationen in Ihre Stellenausschreibung:

  • Befristungsdauer: Genaues Enddatum oder Zeitraum (z. B. „bis 31.12.2024″ oder „für 18 Monate”)
  • Befristungsgrund: Sachlicher Grund für die Befristung (Elternzeitvertretung, Projektarbeit etc.)
  • Vertragsbeginn: Startdatum der Beschäftigung
  • Verlängerungsmöglichkeit: Falls zutreffend, ob eine Verlängerung oder Übernahme möglich ist
  • Arbeitszeit: Vollzeit oder Teilzeit mit genauer Stundenzahl

Zusätzlich empfiehlt sich die Angabe der Vergütung und wesentlicher Arbeitsbedingungen. Diese Transparenz hilft Ihnen, nur wirklich interessierte und passende Bewerbende anzusprechen.

Wie formulieren Sie die Befristung korrekt in der Stellenausschreibung?

Formulieren Sie die Befristung präzise und verständlich direkt im Stellentitel oder in den ersten Zeilen der Ausschreibung. Verwenden Sie klare Begriffe und vermeiden Sie missverständliche Formulierungen, die später zu rechtlichen Problemen führen können.

Hier sind bewährte Formulierungsbeispiele für verschiedene Befristungsgründe:

Elternzeitvertretung:
„Marketing Manager·in in Elternzeitvertretung, befristet vom 01.03.2024 bis 28.02.2026.”

Projektarbeit:
„Marketing Manager·in für EU-Förderprojekt, befristet vom 01.04.2024 bis 31.03.2026.”

Saisonale Tätigkeit:
„Verkaufskraft in der Sommersaison, befristet vom 01.05.2024 bis 30.09.2024.”

Vermeiden Sie vage Formulierungen wie „zunächst befristet” oder „mit Option auf Verlängerung” ohne konkrete Angaben. Diese schaffen rechtliche Unsicherheit und können von Gerichten als unbefristet ausgelegt werden.

Was passiert, wenn Sie die Pflichtangaben bei befristeten Stellen vergessen?

Fehlen die Pflichtangaben in Ihrer Stellenausschreibung, kann das arbeitsrechtliche Konsequenzen haben und die Wirksamkeit der Befristung gefährden. Im schlimmsten Fall wird der Vertrag als unbefristet behandelt, auch wenn Sie eigentlich nur eine befristete Stelle angeboten haben.

Die rechtlichen Risiken im Überblick:

  • Unwirksamkeit der Befristung: Gerichte können bei unklaren Befristungen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis annehmen.
  • Nachzahlungen: Bei unwirksamer Befristung entstehen Lohnfortzahlungsansprüche über das geplante Vertragsende hinaus.
  • Kündigungsschutz: Die beschäftigte Person genießt dann den vollen Kündigungsschutz eines unbefristeten Vertrags.
  • Abmahnungen: Unvollständige Stellenausschreibungen können wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nach sich ziehen.

Besonders problematisch wird es, wenn Sie die Befristung erst im Arbeitsvertrag erwähnen, aber nicht in der Stellenausschreibung. Das kann als Täuschung ausgelegt werden und führt häufig dazu, dass Arbeitnehmende erfolgreich gegen die Befristung klagen.

Um solche Risiken zu vermeiden, sollten Sie bereits bei der Stellenausschreibung alle rechtlichen Anforderungen beachten. Professionelle Stellenanzeigen können Ihnen dabei helfen, rechtskonforme Stellenausschreibungen zu erstellen und den gesamten Recruiting-Prozess effizienter zu gestalten.

Die korrekte Angabe von Befristungsdetails in der Stellenausschreibung schützt Sie vor rechtlichen Problemen und schafft von Anfang an Klarheit für alle Beteiligten. Investieren Sie lieber etwas mehr Zeit in eine vollständige Ausschreibung, als später mit den Konsequenzen unvollständiger Angaben umgehen zu müssen.