Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sorgt immer wieder für Unsicherheit bei der Erstellung von Stellenanzeigen. Viele kleine Unternehmen wissen nicht, welche Formulierungen problematisch sind und welche rechtlichen Konsequenzen AGG-Verstöße haben können. Dabei lassen sich die meisten Fallstricke mit dem richtigen Wissen vermeiden.
Diskriminierung in Stellenausschreibungen kann teuer werden und das Image Ihres Unternehmens schädigen. Gleichzeitig müssen Sie als Arbeitgeber dennoch präzise beschreiben, wen Sie suchen. Dieser Spagat zwischen rechtlicher Sicherheit und aussagekräftigen Stellenanzeigen gelingt mit den richtigen Formulierungen.
Was ist das AGG und warum betrifft es kleine Unternehmen?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt Menschen vor Diskriminierung im Arbeitsleben. Es verbietet Benachteiligungen aufgrund von Alter, Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Diese Regelungen gelten für alle Unternehmen in Deutschland, unabhängig von ihrer Größe.
Kleine Unternehmen sind besonders betroffen, weil sie oft nicht über spezialisierte HR-Abteilungen verfügen. Während große Konzerne juristische Teams haben, die jede Stellenanzeige prüfen, erstellen Inhaberinnen und Inhaber sowie Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer kleinerer Betriebe ihre Ausschreibungen meist selbst. Dabei passieren schnell Fehler, die rechtliche Konsequenzen haben können.
Das AGG greift bereits bei der Stellenausschreibung. Fühlt sich jemand durch Ihre Anzeige diskriminiert, kann diese Person klagen, auch ohne sich beworben zu haben. Für kleine Unternehmen bedeutet das: Zeit, Nerven und Geld für Rechtsstreitigkeiten, die sie sich eigentlich nicht leisten können.
Die häufigsten AGG-Verstöße in Stellenanzeigen
Altersdiskriminierung steht an der Spitze der häufigsten Verstöße. Formulierungen wie „junges, dynamisches Team sucht Verstärkung“ oder „für unser junges Unternehmen“ schließen ältere Bewerberinnen und Bewerber aus. Auch Begriffe wie „Digital Native“ oder „frisch von der Uni“ können problematisch sein.
Geschlechtsspezifische Formulierungen sind ein weiterer Stolperstein. „Sekretärin gesucht“ oder „erfahrener Verkäufer“ verwenden die männliche oder weibliche Form und schließen andere Geschlechter aus. Selbst scheinbar neutrale Begriffe wie „Rockstar“ oder „Ninja“ können als männlich konnotiert interpretiert werden.
Versteckte Diskriminierung erkennen
Manche Verstöße sind weniger offensichtlich. „Muttersprache Deutsch“ kann Menschen mit Migrationshintergrund ausschließen, obwohl deren Deutschkenntnisse ausgezeichnet sind. Besser ist die Formulierung „sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift“.
Auch Anforderungen an das Erscheinungsbild können problematisch sein. „Gepflegtes Äußeres“ ist noch akzeptabel, aber „attraktives Auftreten“ oder „sympathische Ausstrahlung“ sind zu subjektiv und können diskriminierend wirken.
Rechtskonforme Formulierungen für Stellenanzeigen entwickeln
Die gute Nachricht: Sie können trotz AGG präzise beschreiben, wen Sie suchen. Der Schlüssel liegt in der richtigen Formulierung. Verwenden Sie geschlechtsneutrale Begriffe oder die Schreibweise mit Genderstern, Doppelpunkt oder Schrägstrich: „Verkäufer*in“, „Verkäufer:in“ oder „Verkäufer/in“.
Statt „junges Team“ schreiben Sie „aufgeschlossenes Team“ oder „innovatives Arbeitsumfeld“. Anstelle von „Berufserfahrung von 3–5 Jahren“ formulieren Sie „mindestens 3 Jahre Berufserfahrung“. Das schließt erfahrenere Talente nicht aus.
Anforderungen richtig definieren
Konzentrieren Sie sich auf fachliche Qualifikationen und Soft Skills, die für die Stelle relevant sind. „Belastbarkeit“, „Teamfähigkeit“ oder „strukturierte Arbeitsweise“ sind neutrale Eigenschaften, die Sie ohne rechtliche Bedenken fordern können.
Bei körperlichen Anforderungen seien Sie spezifisch und begründen Sie diese. „Gelegentliches Heben von Lasten bis 20 kg“ ist konkreter und rechtssicherer als „körperlich belastbar“. Wichtig: Die Anforderung muss für die Tätigkeit notwendig sein.
Kostspielige Fehler vermeiden: AGG-Compliance im Recruiting
AGG-Verstöße können teuer werden. Betroffene können Entschädigung fordern, auch wenn sie sich nicht beworben haben. Die Gerichte sprechen oft Summen zwischen 1.000 und 5.000 Euro zu. Für kleine Unternehmen kommt erschwerend hinzu: Neben der Entschädigung fallen Anwalts- und Gerichtskosten an.
Noch kostspieliger sind die indirekten Folgen. Negative Schlagzeilen schaden Ihrem Ruf als Arbeitgeber. In Zeiten des Fachkräftemangels können Sie es sich nicht leisten, potenzielle Talente durch diskriminierende Stellenanzeigen abzuschrecken.
Präventive Maßnahmen etablieren
Entwickeln Sie eine Checkliste für Stellenanzeigen. Prüfen Sie jede Ausschreibung auf problematische Begriffe, bevor Sie diese veröffentlichen. Lassen Sie im Zweifelsfall eine zweite Person drüberlesen. Oft fallen Außenstehenden diskriminierende Formulierungen eher auf.
Schulen Sie alle Personen in Ihrem Unternehmen, die Stellenanzeigen erstellen oder am Bewerbungsprozess beteiligt sind. Die Investition in AGG-Schulungen zahlt sich langfristig aus und schützt vor teuren Fehlern.
Moderne Recruiting-Plattformen wie XING bieten Unterstützung bei der rechtskonformen Gestaltung von Stellenanzeigen. Nutzen Sie diese Hilfestellungen, um rechtliche Risiken zu minimieren und gleichzeitig attraktive Ausschreibungen zu erstellen, die die richtigen Talente ansprechen.