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Checkliste: 20+ Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch

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Ein Bewerbungsgespräch soll ein produktiver Austausch sein, bei dem sich beide Seiten – Unternehmen und Kandidat·innen – ein Bild voneinander machen können. Dabei gibt es aber auch einige unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch, die ein klares No-Go darstellen. Wer sie stellt, riskiert nicht nur Konsequenzen mit dem Gesetzgeber, sondern schreckt nicht selten vielversprechende Bewerber·innen gleich wieder ab. Welche Fragen Sie unbedingt vermeiden sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz: Die Rechtsgrundlage für Fragen, die in Vorstellungsgesprächen außen vor bleiben müssen.
  • Tabu-Themen: Familie, Sexualität, Gesundheit, Finanzen, Politik.
  • Risiko unzulässiger Fragen: Rechtsverstöße und Abschreckung der Bewerber·innen
  • Besser: Nur berufsrelevante Fragen zu Qualifikation und Teamfit.

Die Rechtsgrundlage: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Welche Fragen im Interview erlaubt und welche unzulässig sind, regelt in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dieses setzt sich als Ziel, „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen” (§1). 

Weiter heißt es: „Beschäftigte dürfen nicht wegen eines in § 1 genannten Grundes benachteiligt werden.“ (§ 7). Es ist also ausdrücklich verboten, Menschen aufgrund der genannten Merkmale zu benachteiligen.

Der Anwendungsbereich des AGG

(§6) „Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind […] auch Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis.“ Bewerber·innen sind also vom AGG ausdrücklich auch geschützt. 

Ausnahmen gibt es aber trotzdem. In manchen Fällen dürfen Fragen gestellt werden, wenn eine bestimmte Eigenschaft zwingend notwendig bzw. von direkter Relevanz für die Tätigkeit ist: „Eine unterschiedliche Behandlung wegen eines in § 1 genannten Grundes ist zulässig, wenn […] ein Grund für eine bestimmte berufliche Anforderung ist.“ (§ 8)

Wir empfehlen: Verschaffen Sie sich ein Grundverständnis vom AGG und dessen Anwendungsbereich im Vorstellungsgespräch. So vermeiden Sie es, Fragen zu stellen, die aufgrund dieser Vorgaben nicht zulässig sind.¹

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Diese Fragen sind im Vorstellungsgespräch unzulässig

Im Folgenden finden Sie einige Beispiele für Fragen, die im Bewerbungsgespräch ein definitives No-Go sind. Als Faustregel können Sie sich merken: Stellen Sie nur Fragen, die auch wirklich relevant für Ihre Vakanz sind. 

1) Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch: Familienplanung 

Fragen zur Familienplanung der Kandidat·innen können diskriminierend sein und dürfen nicht als Auswahlkriterium für Ihre Entscheidung herangezogen werden. Die Familienplanung und private Lebensführung gehen den Arbeitgeber nichts an. Vermeiden Sie in diesem Zusammenhang, Fragen wie diese zu stellen: 

  • “Planst du, bald Kinder zu bekommen?
  • Bist du verheiratet?
  • Wie steht es um deine Familienplanung?

2) Fragen zur sexuellen Orientierung

Auch Fragen zur sexuellen Orientierung der Kandidat·innen fallen in die Kategorie unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch. Sie ist Privatsache und darf nicht Gegenstand eines Bewerbungsgesprächs sein, da sonst Gefahr einer Diskriminierung besteht. Beispielhaft sind hier diese Fragen:

  • “Bist du hetero oder schwul/lesbisch?
  • “Mit wem lebst du zusammen?

3) Fragen zum Alter

Das Alter darf nicht zur Diskriminierung führen und spielt für die Job-Leistung keine Rolle. Altersdiskriminierung stellt eine der häufigsten Diskriminierungsformen im Job-Alltag dar. Hierauf sollten Sie ein besonderes Augenmerk im Vorstellungsgespräch legen. Verzichten Sie auf Fragen wie:

  • “Wie alt bist du?
  • “Wann möchtest Du in Rente gehen?

4) Fragen zur ethnischen Herkunft und Nationalität 

Auch hierbei handelt es sich um diskriminierende und damit unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch. Herkunft und Nationalität sind (bis auf wenige Ausnahmen) kein Kriterium für die Personalauswahl. Auch hier laufen Sie sonst Gefahr, zu diskriminieren. Beispiele hierfür sind etwa diese Fragen:

  • Woher kommst du wirklich?
  • Hast du die deutsche Staatsbürgerschaft?
  • “Sprichst du akzentfrei Deutsch?

5) Fragen zur Religion und Weltanschauung

Die Religionszugehörigkeit ist irrelevant für die meisten Berufe (außer z. B. in kirchlichen Einrichtungen) und hat deshalb nichts im Interview zu suchen. Sehen Sie von diesen Fragen-Typ ab:

  • “Gehst du regelmäßig in die Kirche/Moschee/Synagoge?”
  • Welche Religion gehörst du an?”
  • Wie stehst du zu christlichen Werten?

6) Fragen zu Behinderungen oder chronischen Erkrankungen 

Bewerber·innen müssen ihre Gesundheit nur offenlegen, wenn die Erkrankung ihre Arbeit direkt beeinträchtigt. Ansonsten sind auch Fragen zu Behinderungen oder chronischen Erkrankungen vom AGG ausgeschlossen. Das sind Fragen wie:

  • “Hast du eine Behinderung?”
  • Wie oft bist du durchschnittlich krank?

7) Fragen zur finanziellen Situation 

Die finanziellen oder rechtlichen Angelegenheiten der Kandidat·innen haben nichts mit der Qualifikation für Ihre Vakanz zu tun, außer es gibt eine direkte Relevanz (z. B. bei Banken oder Sicherheitsberufen). Aber selbst dort ist Vorsicht geboten. Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch könnten hier etwa die folgenden sein: 

  • “Hast du Schulden?
  • Wie hoch ist deine Miete?
  • Hast du laufende Gerichtsverfahren?

8) Fragen zur politische Einstellung

Auch die politische Gesinnung Ihrer Bewerber·innen ist Privatsache und darf keine Rolle für die Auswahlentscheidung spielen. Dementsprechend haben auch die nächsten Fragen nichts im Bewerbungsgespräch zu suchen: 

  • “Wen hast du bei der letzten Wahl gewählt?
  • Bist du Mitglied in einer politischen Partei?
  • Welche Meinung hast du zur aktuellen Regierung?

So geht’s besser! Stellen Sie lieber diese Fragen

Andersherum gibt es bestimmte Fragen im Interview, die Sie als Personaler·in unbedingt stellen sollten. Die Zusammenarbeit im Team, die Rolle der Person in einem Team-Gefüge und auch die Arbeitsweise an sich sind natürlich von großem Interesse für Sie als potenziell künftige Führungskraft. Fragen Sie hier nach, was neue Team-Mitglieder erwarten und suchen, um abschätzen zu können, ob diese·r Bewerber·in auch tatsächlich ins Team passt. Fragen, die hier hilfreich sein könnten, sind etwa die folgenden: 

  • “Was tust du, um Deine Arbeit zu strukturieren und organisieren?
  • Welche Rolle nimmst du normalerweise im Team ein?
  • Was ist dir in der Zusammenarbeit mit deinen Kolleg·innen und deiner Führungskraft wichtig?
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Fazit zu unzulässigen Fragen im Vorstellungsgespräch 

Welche Fragen Sie im Bewerbungsgespräch stellen können, sind durch das AGG klare Grenzen gesetzt. Anstatt sich auf persönliche Merkmale zu konzentrieren, sollten professionelle Gespräche durch die Fragen Qualifikation, Motivation und kulturellen Fit der Bewerber·in erkunden– alles andere gehört (bis auf wenige Ausnahmen) nicht hinein. Unsere Checkliste hat gezeigt, welche unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch Sie kennen & vermeiden sollten.


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